Zum zweiten Mal hat die Samtgemeinde Salzhausen an dieser Aktion teil genommen. Nach einem akzeptablen 6. Platz im letzten Jahr, waren wir auch dieses Jahr wieder als TEAM SPD Hohe Geest dabei.

Die Gemeinde Salzhausen nahm vom 04. Juni bis 24. Juni 2022 am STADTRADELN teil.

Unser Team "SPD Hohe Geest" konnte zusammen mit weiteren Mitstreiterinnen und Mitstreiter eine akzeptablen 5. Platz erradeln. Hinzu kam, dass wir es auch geschafft haben, die getretenen KM um 1.806 erhöhen im vergleich zum Vorjahr zu erhöhen.

In den 20 Tagen des Stadtradeln haben wir uns für ein besseres Klima auf die Räder geschwungen. Aus 14 Teilnehmer*innen bestand das Team. Schön war es, dass nicht nur wir Kommunalpolitiker in dem Team waren, sondern auch Sympathisanten, die kein Parteibuch haben. Ich sage Danke für eure Teilnahme und freue mich auf das nächste Jahr. Herzlichen Glückwunsch an den TSV Auetal e.V. der Platz 1 erradelt hat.

Und da wir uns bereits seit längerer Zeit für bessere Radwege einsetzen und für das Klima, nutze ich jede Möglichkeit, unsere Ziele besser zu kommunizieren.

So war das Stadtradeln 2022

Was sind die Ziele beim STADTRADELN?

Privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen für mehr Radförderung, mehr Klimaschutz und mehr Lebensqualität in den Kommunen – und letztlich Spaß beim Fahrradfahren haben.

Wann wird geradelt?

Das STADTRADELN findet jährlich vom 1. Mai bis 30. September an 21 aufeinanderfolgenden Tagen statt. Wann es losgeht, bestimmt die Kommune selbst.

Wer kann mitmachen?

Alle, die in der teilnehmenden Kommune wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch)Schule besuchen.

Wie kann ich mitmachen?

Eine offizielle Anmeldung durch die Kommune (d. h. Stadt, Gemeinde, Landkreis) ist Voraussetzung für die Teilnahme am STADTRADELN. Die lokalen Koordinator*innen sind verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs und sind die erste Anlaufstelle für Radelnde.

„Teamlos“ radeln geht nicht, denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit.

Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVZO als Fahrräder gelten.

(Autor: Frithjof Brandt)